
Verkehrszeichen - Vorschriftszeichen
Fußgänger Fußgänger müssen den Gehweg benutzen. Für andere Verkehrsteilnehmer, ausgenommen radfahrende Kinder bis zehn Jahre, verboten.
Verbot für Mofas Kleinkrafträder und Leichtkrafträder dürfen hier fahren.
Vorgeschriebene Fahrtrichtung Man darf nur in der angezeigten Pfeilrichtung weiterfahren. Verbot für jede andere Richtung.
Taxenstand Mit an- und abfahrenden Taxen rechnen. Halteverbot für alle anderen Fahrzeuge.
Radfahrer Radfahrer müssen den Radweg benutzen. Das gilt auch für Mofafahrer, die ihr Fahrzeug durch Treten fortbewegen. Für alle anderen Verkehrsteilnehmer verboten.
Reiter Benutzung für Reiter vorgeschrieben. Verbot für alle anderen Verkehrsteilnehmer.
Fußgänger Zusatzschild Lieferanten Fußgänger-Zusatzschild: Lieferanten dürfen hier fahren, aber nur mit Schrittgeschwindigkeit. Sie müsen auf Fußgänger besondere Rücksicht nehmen und notfalls anhalten.
Verbot für Radfahrer Radfahrer dürfen hier nicht fahren. Für Motorräder, PKW usw. erlaubt.
Verbot für Krafträder, auch mit Beiwagen, Kleinkrafträder und Mofas Hier dürfen alle Arten von Motorrädern nicht fahren.
Verkehrsverbot bei SMOG oder zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigungen Ausgenommen sind PKW mit "SMOG-Plakette" und Fahrzeuge mit Elektroantrieb.
Wendeverbot Einfaches Linksabbiegen ist erlaubt.
Zulässige Höchstgeschwindigkeit Die angegebene zulässige Höchstgeschwindigkeit darf nicht überschritten werden. Sind innerorts höhere Geschwindigkeiten als 50 km/h zugelassen, gilt das für Fahrzeuge aller Art.
Zone mit zulässiger Höchstgeschwindigkeit Innerhalb des gesamten so gekennzeichneten Gebietes darf nicht schnaller gefahren werden, als angegeben. Eine Beschilderung einzelner Straßenzüge entfällt.
Höchstgeschwindigkeit mit Zusatzschild Zusatzschild: Verbot, bei nasser Fahrbahn die angegebene Geschwindigkeit zu überschreiten.
Vorgeschriebene Mindestgeschwindigkeit Das Zeichen verbietet, langsamer als mit der angegebenen Geschwindigkeit zu fahren, soweit nicht Straßen-, Verkehrs-,Sicht- und Wetterverhältnisse dazu verpflichten. Wer wegen mangelnder persönlicher Fähigkeiten oder wegen der Eigenschaften von Fahrzeug oder Ladung nicht so schnell fahren kann, darf diese Starße nicht benutzen.
Überholverbot für Kraftfahrzeuge aller Art Hier dürfen mehrspurige Kraftfahrzeuge und Motorräder mit Beiwagen nicht überholt werden. Überholen von Motorrädern ohne Beiwagen, Mofas, Strßenbahnen und nichtmotorisierten Fahrzeugen ist erlaubt.
Überholverbot mit Zusatzschild Zusatzschild: Länge der Überholverbotsstrecke
Überholverbot mit Zusatzschild Zusatzschild: Das Überholverbot beginnt in 200m. Ein Überholvorgang muß bis dahin beendet sein.
Ende der zulässigen Höchstgeschwindigkeit Hier wird die Begrenzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit aufgehoben.
Ende sämtlicher Streckenverbote Ab hier sind alle Streckenverbote (Geschwindigkeitsbegrenzung, Mindestgeschwindigkeit, Überholverbot) wieder aufgehoben.
Halteverbot mit Zusatzschild Zusatzzeichen: Halteverbot, auch auf dem Seitenstreifen.
Verbot für Fahrzeuge über eine bestimmte Länge Verbot gilt für Fahrzeuge und Züge einschließlich Ladung.
Verbot für Kraftfahrzeuge mit einer zul. Gesamtmasse über 3,5 t Verbot für Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t, einschliesslich ihrer Anhänger, und Zugmaschinen, ausgenommen PKW und Kraftomnibusse.
Verbot des Fahrens ohne einen Mindestabstand Fahrer eines Kraftfahrzeugs über 3,5 t zulässige Gesamtmasse oder einer Zugmaschine (Ausnahme: PKW und Omnibusse) dürfen den angegebenen Mindestabstand zum vorherfahrenden KFZ gleicher Art nicht unterschreiten.
Überholverbot für Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t Überholverbot für Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t, einschliesslich ihrer Anhänger, und von Zugmaschinen, ausgenommen PKW und Kraftomnibusse Hier dürfen z.B. LKW und Lastzüge über 3,5 t zulässiger Gesamtmasse und Zugmaschinen mehrspurige Kraftfahrzeuge und Motorräder mit Beiwagen nicht überholen.
Verbot für kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeuge mit gefährlichen Gütern Diese Fahrzeuge dürfen hier nicht fahren.
Andreaskreuz (auch liegend) Dem Schienenverkehr Vorrang gewähren! Vor dem Zeichen warten, wenn sich ein Schienenfahrzeug nähert, die Schranken sich senken oder geschlossen sind, ein Bahndienstbeamter eine weiß-rot-weiße Fahne schwenkt oder der Übergang wegen einer Stockung nicht zügig überquert werden kann.
Vorfahrt gewähren! Mit mäßiger Geschwindigkeit heranfahren und dem Querverkehr Vorfahrt gewähren. Halteverbot bis zu 10 m davor, wenn das Zeichen beim Halten verdeckt würde.
Ankündigung des Halteverbots Nach 100 m folgt ein Stop-Schild.
Halt! Vorfahrt gewähren! An der Haltelinie unbedingt halten und erforderlichen falls an der Sichtlinie erneut halten. Bei fehlender Haltlinie an der Sichtlinie anhalten. Sonstiges Halten bis zu 10 m davor verboten, wenn das Zeichen verdeckt würde.
Dem Gegenverkehr Vorrang gewähren Wartepflicht gegenüber dem Gegenverkehr an Engstellen.
Vorgeschriebene Fahrtrichtung Man darf nur in der angezeigten Pfeilrichtung weiterfahren. Verbot für jede andere Richtung.
Vorgeschriebene Fahrtrichtung Man darf nur in der angezeigten Pfeilrichtung weiterfahren. Verbot für jede andere Richtung.
Vorgeschriebene Fahrtrichtung Man darf nur in der angezeigten Pfeilrichtung weiterfahren. Verbot für jede andere Richtung.
Vorgeschriebene Fahrtrichtung Man darf nur in der angezeigten Pfeilrichtung weiterfahren. Verbot für jede andere Richtung.
Vorgeschriebene Fahrtrichtung Man darf nur in der angezeigten Pfeilrichtung weiterfahren. Verbot für jede andere Richtung.
Vorgeschriebene Fahrtrichtung Man darf nur in der angezeigten Pfeilrichtung weiterfahren. Verbot für jede andere Richtung.
Vorgeschriebene Fahrtrichtung Man darf nur in der angezeigten Pfeilrichtung weiterfahren. Verbot für jede andere Richtung.
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