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Sonstige Gebühren
Folgende Gebühren fallen zusätzlich an:
- Lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort: ca. 20,00 Euro
- Gebühr Landratsamt: 38,30.- Euro
- Gebühr Rathaus: 5,10 Euro
- Passbild: ca. 3,00 Euro
- Sehtest: 6,03 Euro
Für das begleitete Fahren mit 17 fallen weitere Gebühren an:
- Pro Begleitperson: 11.- Euro
- Prüfbescheinigung: 7,70 Euro
Hinweis: Diese Gebühren sind Fahrschulunabhängig und immer gleich. Des Weiteren werden diese Gebühren nicht von der Fahrschule erhoben.
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Zufriedene Führerscheinbesitzer




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