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Dreipunkt-Automatikgurte sind Vorschrift

Auf allen nach vorn gerichteten Sitzen müssen in Pkw, die ab dem 1. Oktober 2004 erstmals in Verkehr gebracht werden, Dreipunkt-Automatikgurte vorhanden sein. Für quer zur Fahrtrichtung angeordnete Sitze sind keine Gurte vorgeschrieben – geeignete Abstützvorrichtungen in Fahrtrichtung sind ausreichend.
Nicht betroffen von der Pflicht zum Dreipunktgurt sind Wohnmobile mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 2.500 Kilogramm. Hier sind auf den hinteren Sitzen Beckengurte ausreichend.
Für Lager- und Importfahrzeuge ohne Dreipunkt-Automatikgurte sind Ausnahmeregelungen durch die Straßenverkehrsbehörden möglich. Wie der TÜV Nord Straßenverkehr Nord mitteilt, gibt es zu den Ausnahmeregelungen keine bundeseinheitliche Lösung.

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