Praktische AusbildungErst die Sitzprobe - dann gehts los.... Für die Motorrad-Klasse A 18 stehen 2 Fahrzeuge zur Verfügung (Kawasaki EL 252 und Yamaha XJ6 mit ABS). Fahrer und Motorrad müssen zusammen passen. Dies ist sehr wichtig. Für "kleinere" Schüler ist die Kawasaki EL 252 optimal. Für "größere" Schüler haben wir die Yamaha XJ6. Um die richtige Maschine für Sie zu finden machen wir vor Ihrer ersten Fahrstunde eine Sitzprobe. Sie sind noch nie auf einem Zweirad gesessen? Wir führen Sie gewissenhaft und in gezielten Ausbildungsgängen an Ihr Ziel heran. Für Personen die noch nie Erfahrungen auf einem Zweirad gesammelt haben, beginnt die Ausbildung mit der Yamaha YBR125. Dies ist ein Leichtkraftrad mit ziemlich einfacher Handhabung und einem sehr niedrigen Leergewicht im Vergleich zu einem Motorrad. Dies ist für Einsteiger ein sehr großer Vorteil. Darauf lernen Sie die Fußschaltung und andere Eigenschaften eines Zweirades kennen. Wenn Sie dies gelernt haben und sich selbst auch sicher fühlen, dann steigen Sie um auf ein Motorrad. Die Fahrschüler-Ausbildungsordnung schreibt einen systematischen Aufbau der praktische Ausbildung vor. Vereinfacht ausgedrückt bedeutet dies folgenden Grundsatz:
Mit unserer Yamaha YBR125 haben wir genau das richtige Fahrzeug um Sie nach diesem Grundsatz ausbilden zu können. SchutzkleidungZu unserem Service gehört auch, dass wir Ihnen Schutzkleidung zur Verfügung stellen. Sicherheit ist ein wichtiger Faktor im Motorradbereich. Helm, Sturmhaube und Handschuhe sind in nahezu allen Größen vorhanden. Jacken und Hosen sind jeweils in den Größen S, M, L und XL vorhanden. Die komplette Kleidung ist wasserdicht. Motorradschuhe stellen wir aus hygienischen nicht zur Verfügung. Die Schuhe sollten Sie sich selbst zulegen. Achten Sie aber bitte darauf, dass die Fußknöchel vom Schuhwerk bedeckt sein müssen. Wir beraten Sie gerne. Praktische GrundausbildungDie Inhalte der praktischen Grundausbildung sind in unserem angefertigtem Ausbildungsplan einzusehen. Dieser liegt in unserer Fahrschule zur Auslage für Sie bereit. Grundfahraufgaben Klassen A und A1Es müssen mindestens 6 Übungen an der Prüfung gefahren werden. Die Auswahl trifft der Prüfer.
Grundfahraufgaben Klasse MEs müssen mindestens 4 Übungen an der Prüfung gefahren werden. Die Auswahl trifft der Prüfer.
Sonderfahrten (Pflichtstunden)Mit den Sonderfahrten wird begonnen, wenn die Grundausbildung beendet ist. Klasse A, A1, B:
Klasse A1 auf A (Erweiterung):
PrüfungsrichtlinieDer Bewerber hat nachzuweisen, dass er über die zur sicheren Führung eines Kraftfahrzeuges im Verkehr erforderlichen technischen und über ausreichend Kenntnisse einer umweltbewussten und energiesparenden Fahrweise verfügt sowie zu ihrer praktischen Anwendung fähig ist. Wann geht`s zur Prüfung?Das entscheiden Sie und Ihr Fahrlehrer gemeinsam. Frühstens jedoch 1 Monat vor erreichen des Mindestalters. Der Fahrlehrer muß davon überzeugt sein, dass Sie den Ansprüchen einer Prüfungsfahrt gewachsen sind und die Lernziele der Fahrschüler-Ausbildungsordnung erreicht wurden. Die Anmeldung übernimmt Ihr Fahrlehrer. Der Termin und der Treffpunkt zur Abfahrt der Prüfungsfahrt wird Ihnen rechtzeitig mitgeteilt.PrüfungsprotokollSollte an Ihrer praktischen Prüfung etwas schiefgegangen sein, dann bekommen Sie vom Prüfer ein Protokoll ausgehändigt. Nachfolgend die Inhalte dieses Protokolls: Sehr geehrte Bewerberin, sehr geehrter Bewerber,
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